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Dienstag, 15. September 2015

Gutes Sehen im Büro



Gutes Sehen im Büro
Statistisch gesehen  verbringen  etwa 2 Drittel der 25 – 54 jährigen einen Teil ihrer Arbeitszeit an einem Computerarbeitsplatz.
Gehören auch Sie dazu? Dann kann ihnen dieser kleine Artikel helfen ihre Arbeit zu optimieren und Beschwerden vorzubeugen oder zu lindern.

Ist der Arbeitsplatz nicht optimal auf den Beschäftigten angepaßt, kann es zu Verspannungen und Schmerzen im Nackenbereich kommen. Nicht korrigierte Sehfehler führen zu Kopfschmerzen und Konzentrationsproblemen.
Die Bundesanstalt  für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin empfiehlt einen Drei Stufen Plan zur Optimierung des Arbeitsplatzes.
  1. Verbesserung der Rahmenbedingungen wie Tastatur, Maus, auf den Beschäftigten abgestimmter Tisch ( evtl. höhenverstellbar ), verstellbarer Stuhl.
  2. Sehfehler erkennen und adäquat mit einer Sehhilfe versorgen.
  3. Ausrichtung des Monitors.
Fragen zur besseren Einrichtung des Arbeitsplatzes können Sie mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Ihrem Betriebsarzt besprechen. Wenn Sie eine Brille benötigen und es handelt sich um eine Erstverordnung, so wird dies über die krankenkassenärztliche Versorgung abgewickelt. Wenn die vorhandene Brille nicht ausreicht oder eine Gleitsichtbrille erforderlich ist, dann haben Sie die Möglichkeit über den Betriebsarzt eine Bildschirmarbeitsplatzbrille zu beantragen. Etwaige Bezuschussungen für diese Brillen regelt der Arbeitgeber in den Betriebsvereinbarungen.
Da mit zunehmendem Alter der Sehverlust langsam und anfangs unbemerkt einsetzen kann, empfiehlt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit die Angebotsuntersuchung G 37  für Mitarbeiter im Büro. Diese beinhaltet den Sehtest zum Ausschluß eines Sehfehlers und eine entsprechende Beratung. Die Untersuchungsintervalle richten sich nach Alter der Mitarbeiter und liegen zwischen 3 und 5 Jahren. Die Untersuchungen werden vom Arbeitgeber in Absprache mit dem zuständigen Betriebsmediziner angeboten.
Mit folgendem Link können sie sich weiter informieren: http://www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/A93.html
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit