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Montag, 27. April 2015

Arbeitsunfälle DGUV 2014

ARBEITSUNFÄLLE - ZAHLEN DER DGUV FÜR 2014

Bei den aktuell von der Gesetzlichen Unfallversicherung veröffentlichten Zahlen handelt es sich um vorläuige Ergebnisse. Die endgültige Jahresbilanz für 2014 ist diesen Sommer zu erwarten, jedoch scheint der jahrelange Trend rückläufiger Unfallzahlen vorerst gestoppt.
Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im vergangenen Jahr nicht weiter zurückgegangen. Das geht aus vorläufigen Zahlen zum Unfallgeschehen hervor, die der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), heute in Berlin veröffentlicht hat. Insgesamt kam es im vergangenen Jahr in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Sektor zu 880.326 meldepflichtigen Arbeitsunfällen, was leicht über dem Vorjahreswert von 874.514 liegt. Auf dem Weg zur Arbeit oder von dort nach Hause ereigneten sich 172.950 Unfälle, fast 7 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle nahm um 18 auf 473 zu. 322 Versicherte kamen bei einem Wegeunfall ums Leben, 5 mehr als 2013.
"Insgesamt liegen diese Entwicklungen im jahrzehntelangen Trend rückläufiger Unfallzahlen", so DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer. Dass es jetzt zu einer leichten Zunahme komme, habe vermutlich mit der nach wie vor boomenden Beschäftigung zu tun. "Ob sich an den Unfallrisiken bei der Arbeit etwas geändert hat, können wir jedoch erst im Sommer mit Sicherheit sagen." Dann veröffentliche die DGUV die endgültige Jahresbilanz für 2014.
Eine gemischte Entwicklung gab es im vergangenen Jahr in der Schüler-Unfallversicherung - sie umfasst die Versicherung beim Besuch einer Kindertageseinrichtung, der Schule und der Hochschule. Zwar verzeichneten die hierfür zuständigen Unfallkassen 1.256.593 Unfälle beim Besuch der Bildungseinrichtung. Das entspricht einer Zunahme um rund 44.000 Unfälle gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Schulwegunfälle ging hingegen von 112.225 im Jahr 2013 auf 106.586 im Jahr 2014 zurück.
Hintergrund: Meldepflicht von Unfällen
In der allgemeinen Unfallversicherung sind Arbeits- und Wegeunfälle meldepflichtig, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tode führen. In der Schüler-Unfallversicherung besteht Meldepflicht, wenn ein Schul- oder Schulwegunfall eine ärztliche Behandlung notwendig macht oder zum Tod führt.

Quelle: DGUV

Mittwoch, 15. April 2015

Schlafstörungen

Viele Menschen leiden an Schlafstörungen.
Dabei sind die Ursachen sehr vielfältig.
Wir unterscheiden Einschlafstörungen, Durchschlafstörungen, zu frühzeitiges Erwachen.
Ungesunder Schlaf kann auch in der Arbeitswelt zu gravierenden Folgen auch mit Unfällen führen.
Mit zunehmendem Lebensalter benötigt man auch weniger Schlaf. So ist bei einem 20-jährigen 8 h normal, bei einem 70-jährigen reichen auch 5-6h.


Viele internistische Erkrankungen können zu Schlafstörungen führen:
-Erhöhter Blutdruck

-Herzschwäche
-
-Prostataprobleme

-Nierenerkrankunegn

-Schilddrüsenerkrankuneg

-Anatomische Veränderungen Bauch/Brustkorb/Zähne

-Schlaganfall


Um eine genaue Ursache für die Schlafstörung zu finden, ist eine eingehende Diagnostik nötig.
Das obstruktive Schlafapnoesyndrom (OAS) ist eine recht häufige Erkrankung, so sind etwa 10% aller Männer und 5% aller Frauen betroffen.
Dabei kommt es zu Atemaussetzern in der Nacht mit Schnarchen, was zu einem Sättigungsabfall im Blut führt.
Das führt zu Tagesmüdigkeit. Besonders häufig ist diese Erkrankung mit Bluthochdruck, koronarer Gefäßerkrankung und Vorhofflimmern assoziiert.
Herz-Kreislauf-Patienten und Diabetiker sollten daher auf diese Erkrankung hin untersucht werden.
Zur Untersuchung des Schlafen können wir mit Hilfe eines ambulanten Schlafgerätes verschiedene Faktoren wie Sauerstoffsättigung, Schnarchen, Atemaussetzer u.s.w. analysieren.
Die Testung ist vor allem wichtig bei
-Vermehrter Tagesmüdigkeit
-Häufigem nächtlichen Erwachen
-Der Partner sich über Schnarchen beklagt
-Vom Partner Atemaussetzer in der Nacht bemerkt werden


Das ambulante Schlafgerät wird in derPraxis am Abend  angelegt und am nächsten Morgen wieder bei uns abgenommen.
Dann können wir den Schlaf in der Nacht analysieren und dort ein eventuelles Schlafapnoesyndrom feststellen.
Bei derartigen Auffälligkeiten werden wir Sie dann in ein stationäres Schlaflabor überweisen, wo dann eine genauere Untersuchung des Schlafes mit Hirnstromableitungen erfolgt und eine Therapie angepasst werden kann. 
www.vitamedicum.de