Gutes Sehen im Büro
Statistisch
gesehen verbringen etwa 2 Drittel der 25 – 54 jährigen einen
Teil ihrer Arbeitszeit an einem Computerarbeitsplatz.
Gehören auch Sie dazu? Dann kann
ihnen dieser kleine Artikel helfen ihre Arbeit zu optimieren und Beschwerden
vorzubeugen oder zu lindern.
Ist der
Arbeitsplatz nicht optimal auf den Beschäftigten angepaßt, kann es zu
Verspannungen und Schmerzen im Nackenbereich kommen. Nicht korrigierte
Sehfehler führen zu Kopfschmerzen und Konzentrationsproblemen.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
empfiehlt einen Drei Stufen Plan zur Optimierung des Arbeitsplatzes.
- Verbesserung der Rahmenbedingungen wie Tastatur, Maus, auf den Beschäftigten abgestimmter Tisch ( evtl. höhenverstellbar ), verstellbarer Stuhl.
- Sehfehler erkennen und adäquat mit einer Sehhilfe versorgen.
- Ausrichtung des Monitors.
Fragen zur
besseren Einrichtung des Arbeitsplatzes können Sie mit Ihrer Fachkraft für
Arbeitssicherheit oder Ihrem Betriebsarzt besprechen. Wenn Sie eine Brille benötigen
und es handelt sich um eine Erstverordnung, so wird dies über die
krankenkassenärztliche Versorgung abgewickelt. Wenn die vorhandene Brille nicht
ausreicht oder eine Gleitsichtbrille erforderlich ist, dann haben Sie die
Möglichkeit über den Betriebsarzt eine Bildschirmarbeitsplatzbrille zu
beantragen. Etwaige Bezuschussungen für diese Brillen regelt der Arbeitgeber in
den Betriebsvereinbarungen.
Da mit
zunehmendem Alter der Sehverlust langsam und anfangs unbemerkt einsetzen kann,
empfiehlt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit die
Angebotsuntersuchung G 37 für
Mitarbeiter im Büro. Diese beinhaltet den Sehtest zum Ausschluß eines
Sehfehlers und eine entsprechende Beratung. Die Untersuchungsintervalle richten
sich nach Alter der Mitarbeiter und liegen zwischen 3 und 5 Jahren. Die
Untersuchungen werden vom Arbeitgeber in Absprache mit dem zuständigen
Betriebsmediziner angeboten.
Mit
folgendem Link können sie sich weiter informieren: http://www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/A93.html
Quelle:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit